Gewichtungsfaktor und Buchungszeitfaktor im BayKiBiG: Tabellen, Formeln und Rechenbeispiel
Das bayerische Fördersystem für Kitas basiert auf der kindbezogenen Förderung. Dreh- und Angelpunkt jeder Berechnung sind zwei Multiplikatoren: der Buchungszeitfaktor und der Gewichtungsfaktor. Wie sie funktionieren, welche Stufen gelten und wie Sie Fördersummen und Personalbedarf berechnen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Praxisbeitrag dient der unverbindlichen mathematischen Erläuterung der Berechnungsgrundlagen nach BayKiBiG und AVBayKiBiG. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder amtliche Fachberatung dar und begründet keine Fördergarantie. Maßgeblich für die tatsächliche Förderhöhe sind die Eintragungen im amtlichen Portal KiBiG.web und der schriftliche Bewilligungsbescheid der zuständigen Wohnsitzgemeinde bzw. Bewilligungsbehörde. Es gelten unsere Nutzungsbedingungen.
Kurz zusammengefasst: Der Buchungszeitfaktor spiegelt die vereinbarte Betreuungszeit eines Kindes wider (von 0,5 bis 2,5), während der Gewichtungsfaktor den besonderen Betreuungsaufwand abbildet (1,0 für Regelkinder, 2,0 für Krippenkinder, 4,5 bei Behinderung). Beide Faktoren werden mit dem Basiswert multipliziert. Sie bestimmen nicht nur die Auszahlung in Euro, sondern auch die geforderten Personalstunden für den Anstellungsschlüssel.
1. Das mathematische Grundprinzip: Zwei getrennte Multiplikatoren
Im BayKiBiG wird die Förderung für jedes angemeldete Kind individuell berechnet. Die Grundformel lautet:
Kindbezogene Förderung = (Basiswert + Qualitätsbonus) × Buchungszeitfaktor × Gewichtungsfaktor
Dabei teilen sich der Freistaat Bayern und die jeweilige Wohnsitzgemeinde des Kindes die Kosten (Art. 18, 19 BayKiBiG). Für Träger bedeutet das: Jeder Buchungszeitwechsel und jeder Altersübergang wirkt sich doppelt aus – sowohl auf das Kita-Budget als auch auf den vorgeschriebenen Anstellungsschlüssel von 1 : 11.
2. Der Buchungszeitfaktor nach § 24 AVBayKiBiG (ab 2027: § 20 AVBayKiBiG)
Der Buchungszeitfaktor (BZF) richtet sich nach der durchschnittlichen täglichen Buchungszeit, die im Bildungs- und Betreuungsvertrag mit den Eltern vereinbart wurde. Die Einstufung erfolgt in 1-Stunden-Schritten:
| Tägliche Buchungszeit | Buchungszeitfaktor (BZF) | Hinweise & Gültigkeit |
|---|---|---|
| Mehr als 1 bis einschließlich 2 Stunden | 0,50 | Nur für Kinder unter drei Jahren (Krippe) und Schulkinder zulässig |
| Mehr als 2 bis einschließlich 3 Stunden | 0,75 | Nur für Kinder unter drei Jahren (Krippe) und Schulkinder zulässig |
| Mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden | 1,00 | Mindestbuchungszeit im Kindergarten (Kernzeit) |
| Mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden | 1,25 | Typische Vormittagsbuchung |
| Mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden | 1,50 | Vormittag inkl. Mittagessen |
| Mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden | 1,75 | Verlängerte Öffnungszeit |
| Mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden | 2,00 | Ganztagsbetreuung |
| Mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden | 2,25 | Verlängerte Ganztagsbetreuung |
| Mehr als 9 Stunden | 2,50 | Höchstförderung nach AVBayKiBiG |
Wichtige Übergangsregelung zur Reform 2027:
Bis zum 31. Dezember 2026 erhalten Kinder unter drei Jahren einen gesetzlichen Zuschlag von +0,15 auf den Buchungszeitfaktor (z. B. 1,50 + 0,15 = 1,65). Ab dem 1. Januar 2027 entfällt dieser U3-Zuschlag ersatzlos. Die freiwerdenden Mittel fließen direkt in den neuen, massiv erhöhten Qualitätsbonus ein (siehe Ratgeber zur BayKiBiG-Reform 2027).
3. Die Gewichtungsfaktoren nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG (ab 2027: § 21 AVBayKiBiG)
Der Gesetzgeber unterscheidet den pädagogischen Betreuungsaufwand nach Alter und Förderbedarf. Folgende Gewichtungsfaktoren (GWF) sind festgelegt:
| Kategorie / Fördergruppe | Gewichtungsfaktor | Voraussetzungen & Nachweise |
|---|---|---|
| Regelkind Kindergarten (ab 3 Jahren bis Einschulung) | 1,0 | Vollendetes 3. Lebensjahr, keine besonderen Fördertatbestände |
| Krippenkind (unter 3 Jahren / U3) | 2,0 | Alter unter 3 Jahre. Gilt in Krippengruppen bis Ende des Kita-Jahres |
| Schulkind (Hort / kooperative Ganztagsbildung) | 1,2 | Ab Einschulung in Grundschule oder Förderschule |
| Migrationshintergrund (Sprachförderbedarf) | 1,3 | Beide Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft; Kind spricht vorwiegend nicht deutsch |
| Großtagespflege | 1,3 | Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen |
| Kind mit (drohender) Behinderung (Integration / Einzelintegration) | 4,5 | Fachärztliches Gutachten / Bescheid des Bezirks über Eingliederungshilfe |
Das Vorrangprinzip: Keine Kumulierung!
Ein zentraler Grundsatz im BayKiBiG lautet: Liegen mehrere Fördertatbestände vor, gilt stets nur der höchste Einzelfaktor (Art. 21 Abs. 5 Satz 4 BayKiBiG). Wenn beispielsweise ein zweijähriges Krippenkind (Faktor 2,0) aus einer Familie stammt, in der beide Eltern nicht deutsch sprechen (Faktor 1,3), wird das Kind mit Faktor 2,0 gewertet – nicht mit 3,3!
4. Durchgerechnetes Praxisbeispiel: Berechnung einer Gruppe
Wie wirken sich die Faktoren in der Praxis aus? Rechnen wir eine Gruppe mit vier unterschiedlichen Kindern für das Bewilligungsjahr 2026/2027 durch (angenommener vorläufiger Basiswert: 1.563,88 €, vorläufiger Qualitätsbonus: 268,01 €; Gesamtmultiplikator staatlich + kommunal = 2 × Basiswert + Qualitätsbonus = 3.395,77 €):
| Kind | Altersgruppe & Status | Buchungszeit | BZF | GWF | Faktormultiplikator (BZF × GWF) | Jahresförderung (gesamt) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kind A | Krippe (2 Jahre, Regel) | 6 h (5–6 h) | 1,50 | 2,0 | 1,50 × 2,0 = 3,00 | 10.187,31 € |
| Kind B | Krippe (2,5 Jahre, Migrationshintergrund) | 8 h (7–8 h) | 2,00 | 2,0 | 2,00 × 2,0 = 4,00 (2,0 verdrängt 1,3) | 13.583,08 € |
| Kind C | Kindergarten (4 Jahre, Regel) | 5 h (4–5 h) | 1,25 | 1,0 | 1,25 × 1,0 = 1,25 | 4.244,71 € |
| Kind D | Kindergarten (5 Jahre, Integrationskind) | 7 h (6–7 h) | 1,75 | 4,5 | 1,75 × 4,5 = 7,875 | 26.741,69 € |
Erkenntnis für Träger: Kind D (Integrationskind) generiert durch den Faktor 4,5 mehr als das Sechsfache der Fördermittel eines Regelkindes mit Halbtagsbuchung. Gleichzeitig erfordert dieses Kind rechnerisch aber auch ein Vielfaches an Personalstunden im Anstellungsschlüssel!
5. Auswirkung auf den Anstellungsschlüssel (§ 17 AVBayKiBiG)
Die beiden Faktoren bestimmen nicht nur das Geld, sondern auch den Personalschlüssel. Für die gesetzliche Mindestbesetzung (1 : 11,0) werden die gewichteten Buchungsstunden pro Woche aufsummiert:
Gewichtete Wochenstunden je Kind = tägliche Buchungszeit × Gewichtungsfaktor × 5 Tage
Im obigen Beispiel generieren die 4 Kinder wöchentlich:
- Kind A: 6 h × 2,0 × 5 = 60 gewichtete Stunden
- Kind B: 8 h × 2,0 × 5 = 80 gewichtete Stunden
- Kind C: 5 h × 1,0 × 5 = 25 gewichtete Stunden
- Kind D: 7 h × 4,5 × 5 = 157,5 gewichtete Stunden
- Gesamtsumme der Gruppe: 322,5 gewichtete Stunden
Für diese vier Kinder müssen beim Anstellungsschlüssel 1 : 11 mindestens 29,32 Personal-Wochenstunden (322,5 ÷ 11) geleistet werden. Mehr dazu im Detail in unserem Leitfaden zum Anstellungsschlüssel berechnen.
6. Häufige Fehler bei der Einstufung in KiBiG.web
- Falsche Buchungskategorie bei unregelmäßigen Zeiten: Wenn ein Kind montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags nur 4 Stunden gebucht ist, beträgt die wöchentliche Buchungszeit 36 Stunden. Geteilt durch 5 Tage ergibt das 7,2 Stunden täglich. Maßgeblich ist die Kategorie „mehr als 7 bis 8 Stunden“ (BZF 2,00) – nicht der Einzeltag!
- Stichtag beim 3. Geburtstag in der Krippe übersehen: Nach Art. 21 Abs. 5 Satz 2 BayKiBiG gilt der Krippenfaktor 2,0 grundsätzlich bis zum Ende des Kindergartenjahres weiter, wenn das Kind in der Krippe verbleibt. Zieht das Kind jedoch vorzeitig in den Kindergarten um, muss die Einstufung im Folgemonat auf 1,0 umgestellt werden.
- Voraussetzungen für Faktor 1,3 nicht belegt: Für den Faktor 1,3 müssen beide Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft sein und die Sprache des Kindes vorwiegend nicht deutsch sein. Fehlt die entsprechende Elternerklärung in der Einrichtungsakte, fordert die Bewilligungsbehörde bei Prüfungen die Differenzförderung zurück.
Quellen und gesetzliche Grundlagen
- Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) – Art. 21 (Berechnung der kindbezogenen Förderung, Gewichtungsfaktoren).
- Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) – § 24 (Buchungszeitfaktor).
- StMAS Bayern – Finanzierung der Kindertagesbetreuung (Berechnungsvorlagen und amtliche Bekanntmachungen).
- Gesetz zur Änderung des BayKiBiG, GVBl. 2026 S. 401.
Häufige Fragen zu den BayKiBiG-Faktoren
Können mehrere Gewichtungsfaktoren für ein Kind addiert werden?
Nein. Gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 4 BayKiBiG gilt das Vorrangprinzip: Liegen für ein Kind mehrere Fördertatbestände vor (z. B. unter 3 Jahre und Migrationshintergrund), wird ausschließlich der jeweils höchste Faktor angesetzt. Eine Addition ist unzulässig.
Wann wechselt der Gewichtungsfaktor bei Vollendung des 3. Lebensjahres?
Wird ein Kind in der Krippe 3 Jahre alt, gilt der Faktor 2,0 in der Regel bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres (31. August) weiter, wenn das Kind bis dahin in der Krippengruppe verbleibt. Beim Wechsel in eine Kindergartengruppe gilt ab dem Folgemonat der Regel-Gewichtungsfaktor 1,0.
Was ändert sich beim Buchungszeitfaktor durch die Reform 2027?
Mit der BayKiBiG-Reform zum 1. Januar 2027 entfällt der bisherige pauschale U3-Zuschlag von +0,15 auf den Buchungszeitfaktor. Die Mittel werden stattdessen in den deutlich erhöhten Qualitätsbonus umgeschichtet.
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