Teamkräftepauschale im BayKiBiG: Sockelbeträge, Förderformel und Rechenbeispiel ab 2027
Mit der BayKiBiG-Reform zum 1. Januar 2027 stellt Bayern die Förderung für unterstützendes Personal grundlegend um: Bisherige Sonderprogramme entfallen und werden durch die einrichtungsbezogene Teamkräftepauschale ersetzt. Wie hoch die Mittel sind, wie gerechnet wird und welche Vorgaben Träger beachten müssen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag erläutert die gesetzliche Teamkräftepauschale nach dem Stand der Verkündung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. 2026 S. 401). Die Beträge für 2027 ff. stellen vorläufige Abschlagsbeträge des Freistaats Bayern dar. Der Beitrag bietet unverbindliche mathematische Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Förderansprüche ist allein Ihr Antrag über KiBiG.web und der behördliche Bescheid maßgeblich. Es gelten unsere Nutzungsbedingungen.
Das Wichtigste im Überblick: Die Teamkräftepauschale ist eine platzbezogene Betriebskostenförderung für bis zu 150 genehmigte Plätze je Kita. Sie beträgt im Jahr 2027 vorläufig 500,00 € je Platz für die Plätze 1 bis 50 und 167,61 € für die Plätze 51 bis 150. Das Geld dient der Finanzierung von zusätzlichem Personal in Hauswirtschaft, Verwaltung und Alltagsunterstützung. Wichtig: Teamkräfte zählen nicht zum pädagogischen Anstellungsschlüssel!
1. Was ist die Teamkräftepauschale und was löst sie ab?
In den vergangenen Jahren gab es in Bayern ein unübersichtliches Geflecht verschiedener Förderrichtlinien für Zusatzkräfte (u. a. die Richtlinie zur Förderung von Assistenzkräften TP 2000 sowie den Personalbonus). Diese Sonderprogramme waren oft befristet, bürokratisch aufwendig und an starre Voraussetzungen gekoppelt.
Mit Art. 20 Abs. 3 BayKiBiG n.F. und § 22 AVBayKiBiG n.F. führt der bayerische Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2027 eine dauerhafte, einrichtungsbezogene Pauschale ein. Ihr Zweck: Das pädagogische Fachpersonal soll von hauswirtschaftlichen, organisatorischen und administrativen Routineaufgaben entlastet werden, damit mehr Zeit für die unmittelbare Bildungs- und Erziehungsarbeit mit den Kindern bleibt.
2. Die gesetzliche Staffelung der Pauschale (2027 bis 2029)
Die Höhe der Teamkräftepauschale richtet sich nach der Anzahl der betriebserlaubnisrechtlich genehmigten Plätze der Kindertageseinrichtung (maximal 150 Plätze). Um kleinere Einrichtungen und Krippen besonders zu stärken, hat der Gesetzgeber eine degressive Zweistufen-Staffelung gewählt:
| Bewilligungszeitraum | Sockelpauschale (Plätze 1–50) | Erweiterte Pauschale (Plätze 51–150) | Maximalbetrag (bei 150 Plätzen) |
|---|---|---|---|
| 2027 (Einführungsjahr) | 500,00 € / Platz | 167,61 € / Platz | 41.761,00 € |
| 2028 und 2029 | 700,00 € / Platz | 242,37 € / Platz | 59.237,00 € |
| ab 2030 | Dynamisierung analog zur Steigerung des Basiswerts nach Art. 21 BayKiBiG | ||
Hinweis zur Endabrechnung: Die genannten Beträge für 2027 sind vorläufige Werte. Reichen die im bayerischen Staatshaushalt bereitgestellten Gesamtfördermittel im Verhältnis zu den landesweit beantragten Plätzen aus, werden die Beträge in voller Höhe ausgezahlt.
3. Durchgerechnete Beispiele für typische Kita-Größen (2027)
Wie viel Budget erhält eine Einrichtung konkret im Jahr 2027? Wir berechnen drei typische Praxisfälle:
Beispiel 1: Reine Kinderkrippe mit 24 genehmigten Plätzen
- Alle 24 Plätze fallen vollständig in den Sockelbereich (Plätze 1 bis 50).
- Berechnung: 24 Plätze × 500,00 €
- Teamkräftepauschale 2027: 12.000,00 €
- Träger-Nutzen: Mit 1.000 € monatlich lässt sich beispielsweise eine Minijob- oder Teilzeitkraft für die Essensvorbereitung und Hygiene finanzieren.
Beispiel 2: Zweigruppiger Kindergarten mit 50 Plätzen
- Genau 50 Plätze im Sockelbereich.
- Berechnung: 50 Plätze × 500,00 €
- Teamkräftepauschale 2027: 25.000,00 €
- Träger-Nutzen: 25.000 € Jahresbudget decken eine signifikante Teilzeitstelle (ca. 15–20 Wochenstunden) für Hauswirtschaft und Kita-Assistenz ab.
Beispiel 3: Kombinierte Kita mit 100 Plätzen (1 Krippe, 3 Kiga-Gruppen)
- Plätze 1 bis 50: 50 × 500,00 € = 25.000,00 €
- Plätze 51 bis 100 (50 weitere Plätze): 50 × 167,61 € = 8.380,50 €
- Teamkräftepauschale 2027: 33.380,50 €
4. Aufgabenbereiche: Wofür darf die Pauschale eingesetzt werden?
Die Teamkräftepauschale ist zweckgebunden für Personalaufwendungen einzusetzen, die das Team entlasten. Typische und anerkannte Einsatzfelder sind:
- Hauswirtschaft & Verpflegung: Zubereitung und Ausgabe von Frühstück und Vesper, Vorbereitung des Mittagessens, Geschirrspülen, Wäschepflege.
- Hygiene & Desinfektion: Tägliche Reinigung von Spielzeug, Pflegeutensilien und Funktionsräumen.
- Verwaltung & Organisation: Unterstützung der Einrichtungsleitung bei Telefon, Anmeldelisten, Dokumentenablage, IT-Pflege und Materialbestellungen.
- Alltagsbegleitung: Begleitung bei Ausflügen, Unterstützung beim An- und Ausziehen der Kinder an der Garderobe oder Vorbereitung von Bastelmaterialien.
5. Entscheidende Abgrenzung: Zählen Teamkräfte zum Anstellungsschlüssel?
ACHTUNG – HÄUFIGER FEHLER:
Teamkräfte sind kein pädagogisches Personal im Sinne von § 16 AVBayKiBiG! Ihre Arbeitsstunden dürfen unter keinen Umständen in die Berechnung des Mindestanstellungsschlüssels (1 : 11,0) oder der Fachkraftquote (50 %) einfließen. Wer Teamkraftstunden im KiBiG.web-Personalbogen als pädagogische Stunden deklariert, riskiert die Aberkennung der Förderung und Rückforderungen der Bewilligungsbehörde!
6. Verpflichtende Mindeststunden ab 2028
Im Einführungsjahr 2027 reicht die Beschäftigung von mindestens einer Teamkraft (auch in geringem Stundenumfang) aus. Ab dem 1. Januar 2028 verlangt der Verordnungsgeber (§ 22 Abs. 3 AVBayKiBiG n.F.) jedoch verbindliche Mindestarbeitszeiten:
- Einrichtungen bis 50 Plätze: Nachweis mindestens einer beschäftigten Teamkraft (auch Teilzeit / Minijob).
- Einrichtungen mit mehr als 50 bis 100 Plätzen: Der Einsatz von Teamkräften muss mindestens 25 Wochenarbeitsstunden umfassen (z. B. eine Kraft mit 25 h oder zwei Kräfte mit je 12,5 h).
- Einrichtungen mit mehr als 100 Plätzen: Es müssen mindestens 35 Wochenarbeitsstunden an Teamkraft-Arbeitszeit nachgewiesen werden.
Quellen und gesetzliche Grundlagen
- Gesetz zur Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (GVBl. 2026 S. 401) – Art. 20 Abs. 3 BayKiBiG n.F.
- Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG n.F.) – § 22 (Teamkräftepauschale).
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) – Finanzierung der Kindertagesbetreuung ab 2027.
Häufige Fragen zur Teamkräftepauschale
Zählen Teamkräfte zum pädagogischen Anstellungsschlüssel?
Nein. Teamkräfte sind ausdrücklich nicht-pädagogisches Personal. Sie entlasten das pädagogische Team bei Hauswirtschaft, Verwaltung und Organisation, fließen jedoch nicht in den 1:11 Anstellungsschlüssel oder die Fachkraftquote nach § 17 AVBayKiBiG ein.
Wie hoch ist die Teamkräftepauschale im Jahr 2027?
Für das Jahr 2027 beträgt die Pauschale vorläufig 500,00 € je genehmigtem Platz für die Plätze 1 bis 50 und 167,61 € für die Plätze 51 bis 150. Eine Einrichtung mit 50 Plätzen erhält somit 25.000 € Jahrespauschale.
Gibt es ab 2028 Mindestarbeitszeiten für Teamkräfte?
Ja. Laut Verordnungsentwurf (§ 22 AVBayKiBiG n.F.) müssen ab 2028 Einrichtungen mit mehr als 50 genehmigten Plätzen mindestens 25 Wochenstunden und Einrichtungen mit mehr als 100 Plätzen mindestens 35 Wochenstunden Teamkraft-Einsatz nachweisen.
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