Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungs- und Lizenzbedingungen für die Software Fördermaß
Wichtiger Grundsatz: Fördermaß ist ausschließlich ein Hilfsmittel zum Berechnen, vergleichbar mit einem Taschenrechner. Es rechnet mit den Eingaben des Nutzers und den im Code hinterlegten mathematischen Berechnungsregeln. Es trifft keine Entscheidungen, stellt keine Anträge, berät nicht und garantiert nichts. Kein Ergebnis ist eine Zusage, Prognose oder Garantie. Maßgeblich sind allein KiBiG.web und der Bescheid der zuständigen Behörde.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Kleinunternehmerstatus
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software „Fördermaß“ (nachfolgend „Software“) durch das Einzelunternehmen Fördermaß – Inh. Dominik Schomecker, Hunsrückstraße 2c, 93057 Regensburg (nachfolgend „Anbieter“).
- Der Vertrieb der Softwarelizenzen und die Rechnungsabwicklung erfolgen über die Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim als Wiederverkäufer (Reseller).
- Preise und Kleinunternehmerregelung: Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen.
- Ausschließlicher B2B-Vertrieb: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Erwerb in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen oder institutionellen Tätigkeit handeln (insbesondere Träger von Kindertageseinrichtungen, Kommunen, kirchliche Stiftungen, gemeinnützige Vereine). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungscharakter: Rechenhilfsmittel statt Beratung
- Die Software ist ein rein mathematisches Werkzeug zur Berechnung und Orientierung. Sie dient der Vorab-Kalkulation und Simulation von Szenarien nach den mathematischen Formeln des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG).
- Die Software trifft keine personalwirtschaftlichen, organisatorischen oder finanziellen Entscheidungen. Sie erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung und stellt keine Anträge bei Behörden.
- Keine Garantie und keine Förderzusage: Sämtliche Rechenergebnisse sind unverbindliche Rechenwerte auf Basis der vom Nutzer getätigten Eingaben. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass Förderbeträge, Schlüssel oder Quoten tatsächlich so eintreten, bewilligt oder anerkannt werden.
- Maßgeblichkeit amtlicher Stellen: Für die Bewilligung und Auszahlung kindbezogener Fördergelder sind allein die amtliche Meldung in KiBiG.web sowie der rechtskräftige Bescheid der zuständigen Bewilligungsbehörde (Gemeinde bzw. Kreisverwaltungsbehörde) verbindlich. Zwischen den Rechenergebnissen der Software und dem behördlichen Bescheid können Abweichungen auftreten (z. B. durch Rundungsdifferenzen, behördliche Ermessensausübung, Stichtagsregelungen, Schließtage über 30 Tage oder fehlerhafte Dateneingaben).
§ 3 Rechtsstand und Ausschluss von Updates
- Fester Rechtsstand: Die Software rechnet mit den Berechnungsgrundlagen des BayKiBiG und der AVBayKiBiG mit Rechtsstand vom 16. Oktober 2026.
- Keine Updates enthalten: Im Kaufpreis sind keine Updates, Gesetzesanpassungen oder Werteaktualisierungen enthalten. Ändern sich Gesetze, ministerielle Förderwerte, der Basiswert oder behördliche Formeln, ist die erworbene Version unter Umständen nicht mehr aktuell.
- Eigenständige Produkte: Eine Anpassung an künftige Rechtsstände oder neue gesetzliche Vorgaben stellt kein kostenloses Update dar, sondern wäre ein eigenständiges, neues Produkt.
- Unbefristete Lauffähigkeit: Die erworbene Software-Datei verbleibt im Eigentum des Lizenznehmers und kann von diesem zeitlich unbefristet für den vereinbarten Lizenz- und Geräteumfang offline genutzt werden. Förderwerte können in den Programmeinstellungen vom Nutzer eigenständig manuell eingetragen und als eigener Standard gespeichert werden.
§ 4 Pflichten des Lizenznehmers (Mitwirkung)
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Eingaben (Kinderzahlen, Buchungskategorien, Personalstunden, Qualifikationen) eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
- Der Lizenznehmer hat den in der Software hinterlegten Rechtsstand vor der Verwendung von Rechenwerten mit den aktuellen amtlichen Bekanntmachungen im Bayerischen Ministerialblatt abzugleichen.
- Vor verbindlichen Personalentscheidungen, Arbeitsvertragsschlüssen, Budgetbeschlüssen oder Förderanträgen sind die Zahlen zwingend über KiBiG.web und die zuständige Bewilligungsbehörde zu verifizieren. Es dürfen keine finanziellen Verpflichtungen allein auf Basis von Ergebnissen dieser Rechenhilfe eingegangen werden.
§ 5 Lizenzumfang und Gerätezählung
- Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software auf eigenen Arbeitsplatzgeräten im vereinbarten Umfang:
- Einrichtungslizenz: Bis zu 3 Einrichtungen oder Szenarien desselben Lizenznehmers, nutzbar auf genau 1 Arbeitsplatzgerät (fest, nicht erweiterbar).
- Trägerlizenzen (S, M, L): Bis zu 5, 15 bzw. 40 Einrichtungen desselben Trägers, nutzbar auf bis zu 3 Arbeitsplatzgeräten. Jedes weitere Gerät kann gegen eine einmalige Gebühr von 19,99 € (Endpreis gemäß § 19 UStG) hinzugefügt werden.
- Als Arbeitsplatzgerät gilt eine Browser-Instanz auf einem PC/Mac oder die installierte Web-App auf einem Tablet.
- Leitungsdateien: Leitungsdateien, die aus einer Trägerlizenz erzeugt werden, zählen nicht als Gerät und können in beliebiger Zahl an Leitungen der lizenzierten Einrichtungen weitergegeben werden.
- Gerätewechsel und Freigabe:
- Ein Geräteplatz wird sofort freigegeben, wenn die Lizenz auf dem bisherigen Gerät im Menü über „Lizenz entfernen“ gelöscht wird.
- Steht das bisherige Gerät nicht mehr zur Verfügung, kann über die Software auf einem neuen Gerät einmal alle 30 Tage die Funktion „Gerät tauschen“ genutzt werden.
- Geräte, die über 90 Tage keine Lizenzprüfung vorgenommen haben, werden vom Lizenzserver automatisch freigegeben.
- Eine Weitergabe des Lizenzschlüssels an unbefugte Dritte außerhalb der Organisation des Lizenznehmers ist untersagt.
§ 6 Datenschutz und lokale Verarbeitung
- Sämtliche Planungsdaten (Buchungsdaten von Kindern, Personalangaben) verbleiben zu 100 % lokal auf dem Arbeitsplatzgerät oder Netzlaufwerk des Lizenznehmers. Es findet keine Übertragung von Planungsdaten an den Anbieter oder in eine Cloud statt.
- Zur Aktivierung und zur Einhaltung der Gerätegrenzen stellt die Software beim Start und in Abständen Verbindung zu den Lizenzdiensten des Anbieters (gehostet auf Cloudflare) her. Dabei werden ausschließlich die Lizenznummer, eine anonyme zufällige Gerätekennung sowie technisch notwendige Verbindungsdaten (IP-Adresse) übermittelt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB für Kaufverträge zwischen Unternehmern mit folgenden Maßgaben.
- Der Lizenznehmer hat die Software unverzüglich nach Bereitstellung zu untersuchen und Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB analog).
- Rechenabweichungen, die auf veränderten Gesetzen nach dem Rechtsstand 16. Oktober 2026, abweichender behördlicher Ermessensausübung, Kürzungsregelungen (z. B. Schließtage über 30 Tage) oder fehlerhaften Dateneingaben beruhen, stellen keinen Mangel der Software dar.
- Berechtigte mathematische Fehler in der Implementierung des hinterlegten Rechtsstands wird der Anbieter nach Mängelanzeige innerhalb angemessener Frist nachbessern.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf / Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangene Fördergelder, fehlerhafte Anträge in KiBiG.web, Personalkosten oder behördliche Rückforderungen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
§ 9 Support
- Technischer Support bei Fragen zur Inbetriebnahme oder Lizenzaktivierung wird per E-Mail unter [email protected] erbracht.
- Es bestehen keine Zusagen hinsichtlich Reaktionszeiten, Erreichbarkeit oder Bearbeitungsdauer. Es wird keine fachliche, rechtliche oder fördermittelbezogene Beratung geleistet.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Regensburg, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.