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Basiswert 2027 nach BayKiBiG: Höhe, Berechnung und Beispiel

Der Basiswert ist die mathematische Grundkonstante der bayerischen Kita-Finanzierung nach dem BayKiBiG. Aus ihm errechnen sich sowohl der kommunale Anteil der Gemeinde als auch der staatliche Anteil des Freistaats Bayern. In diesem Leitfaden erklären wir die Funktionsweise des Basiswerts für 2027, die Verdoppelungswirkung von Land und Kommune, die Multiplikation mit Buchungswertstunden und die Kürzungsregeln bei Schließtagen.

Stand: 21. Oktober 2026 · Rechtsstand: BayKiBiG ab 01.01.2027 · Autor: Dominik Schomecker, Software-Entwickler und Kita-Träger aus Regensburg (gemeinsam mit Lebenspartnerin Ramona Köck Träger der Kinderkrippen Goldschatz und Polarstern)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Praxisbeitrag dient der unverbindlichen mathematischen Information und Erläuterung der Berechnungsgrundlagen nach bayerischem Landesrecht (BayKiBiG ab 01.01.2027). Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder amtliche Fachberatung dar und begründet keine Förderzusage oder Garantie. Verbindlich für Förderansprüche und Personalvorgaben sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen, Ihr förmlicher Antrag in KiBiG.web und der Bescheid der zuständigen Bewilligungsbehörde. Es gelten unsere Nutzungsbedingungen.

Was ist der Basiswert im BayKiBiG?

Die Betriebskostenförderung bayerischer Kitas folgt dem Prinzip der kindbezogenen Förderung nach Art. 18 bis 21 BayKiBiG. Der Basiswert beziffert den Betrag, den eine einzelne Buchungswertstunde (BWS) pro Kalenderjahr generiert.

Besonderheit im Fördersystem: Der Basiswert wirkt zweifach. Wohnsitzgemeinde und Freistaat Bayern finanzieren die Betriebskosten gemeinsam. Die Kita erhält:

Kommunale Basisförderung = BWS × Basiswert × Schließtagefaktor
Staatliche Basisförderung = BWS × Basiswert × Schließtagefaktor

Für jede Buchungswertstunde fließt somit das Zweifache des Basiswerts (2 × 1.563,88 € = 3.127,76 €/BWS), ergänzt um den staatlichen Qualitätsbonus 2027.

Höhe des Basiswerts für 2027 und Festsetzung

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) gibt den Basiswert im Ministerialblatt bekannt (zuletzt BayMBl. 2025 Nr. 557: 1.563,88 €).

Im jüngsten Ministerialblatt (BayMBl. 2026 Nr. 433 vom 14. Oktober 2026) wurden bereits Tagespflegepauschale (11.877,47 €) und Funktionsstellenpauschale (2.790,30 €) für 2027 amtlich geregelt. Eine etwaige dynamische Anpassung des Basiswerts erfolgt haushaltsbegleitend. Fördermaß ermöglicht Trägern, neue amtliche Werte sofort per Klick zu übernehmen.

Wie entstehen die Buchungswertstunden (BWS)?

Der Basiswert multipliziert sich mit den Buchungswertstunden der Kinder (Art. 21 BayKiBiG, § 20 AVBayKiBiG):

Buchungswertstunden eines Kindes = Gewichtungsfaktor (GF) × Buchungszeitfaktor (BZF)

Tabellen aller Stufen finden Sie im Ratgeber zu den Gewichtungs- und Buchungszeitfaktoren:

Schließtage-Regelung: Proportionale Kürzung ab Tag 31

Nach Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG darf eine Kita im Kalenderjahr bis zu 30 Tage schließen (Ferien, Teamtage). Übersteigt die Schließzeit 30 Tage, greift die Kürzungsformel bezogen auf 220 Betriebstage:

Schließtagefaktor = 1 - (Schließtage über 30) ÷ 220

Bei 35 Schließtagen beträgt der Faktor `1 - 5 / 220 = 0,9773`. Kommunaler und staatlicher Basiswertanteil sinken um 2,27 %.

Durchgerechnetes Praxisbeispiel: Kindergarten-Gruppe (25 Kinder)

Das Beispiel zeigt die jährliche Basiswertförderung für 25 Kindergartenkinder (Regelkinder, GF 1,0; Schließtage ≤ 30):

Kategorie BZF Kinder BWS gesamt Kommunal Staatlich Basiswert / Jahr
Halbtags (> 4–5 h) 1,25 5 6,25 BWS 9.774,25 € 9.774,25 € 19.548,50 €
Verlängert (> 5–6 h) 1,50 8 12,00 BWS 18.766,56 € 18.766,56 € 37.533,12 €
Ganztags (> 6–7 h) 1,75 9 15,75 BWS 24.631,11 € 24.631,11 € 49.262,22 €
Langzeit (> 7–8 h) 2,00 3 6,00 BWS 9.383,28 € 9.383,28 € 18.766,56 €
Gruppe Gesamt — 25 40,00 BWS 62.555,20 € 62.555,20 € 125.110,40 €

Ergebnis: Die Gruppe generiert 125.110,40 € Basiswertförderung pro Jahr (10.425,87 €/Monat). Hinzu kommen der Qualitätsbonus und die Teamkräftepauschale.

Hinweis zur Abrechnung: Kommunen zahlen monatliche Abschläge auf Basis von KiBiG.web. Weichen Buchungszeiten im Jahresverlauf ab, erfolgt eine Spitzabrechnung. Eine vorausschauende Planung schützt vor Rückforderungen.

Häufige Fragen (FAQ) zum Basiswert

Wie hoch ist der Basiswert im BayKiBiG für 2027?

Der zuletzt amtlich festgesetzte Basiswert beträgt 1.563,88 € je Buchungswertstunde und Jahr (BayMBl. 2025 Nr. 557). Eine Fortschreibung für 2027 wird durch das StMAS bekanntgemacht; Fördermaß rechnet verlässlich mit den amtlichen Sätzen.

Wer zahlt die Basiswertförderung aus?

Die örtliche Sitzgemeinde zahlt ihren kommunalen Anteil und leitet den staatlichen Anteil des Freistaats Bayern an den Träger weiter.

Wie wirken sich Schließtage auf den Basiswert aus?

Bis zu 30 Schließtage im Kalenderjahr sind unschädlich. Ab dem 31. Schließtag wird die Förderung anteilig gekürzt (Kürzungsfaktor: 1 minus Tage über 30 geteilt durch 220).

Was unterscheidet Basiswert und Qualitätsbonus?

Der Basiswert deckt die Grundbetriebskosten ab (je 50 % Kommune und Land). Der Qualitätsbonus nach Art. 23 BayKiBiG ist eine zusätzliche, rein staatliche Prämie für die Einhaltung des Schlüssels 1:11.

Passende Ratgeber & Berechnungen:

Amtliche Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Basiswert im BayKiBiG für 2027?

Der zuletzt amtlich festgesetzte Basiswert beträgt 1.563,88 € je Buchungswertstunde und Jahr (BayMBl. 2025 Nr. 557). Eine Fortschreibung für 2027 wird durch das StMAS bekanntgemacht; Fördermaß rechnet verlässlich mit den amtlichen Sätzen.

Wer zahlt die Basiswertförderung aus?

Die örtliche Sitzgemeinde zahlt ihren kommunalen Anteil und leitet den staatlichen Anteil des Freistaats Bayern an den Träger weiter.

Wie wirken sich Schließtage auf den Basiswert aus?

Bis zu 30 Schließtage im Kalenderjahr sind unschädlich. Ab dem 31. Schließtag wird die Förderung anteilig gekürzt (Kürzungsfaktor: 1 minus Tage über 30 geteilt durch 220).

Was unterscheidet Basiswert und Qualitätsbonus?

Der Basiswert deckt die Grundbetriebskosten ab (je 50 % Kommune und Land). Der Qualitätsbonus nach Art. 23 BayKiBiG ist eine zusätzliche, rein staatliche Prämie für die Einhaltung des Schlüssels 1:11.

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