Teamkräftepauschale berechnen: Sockelbetrag, Platzstaffel und Praxisbeispiel
Mit der Teamkräftepauschale nach Art. 22 BayKiBiG fördert Bayern ab dem 1. Januar 2027 den Einsatz von Hilfskräften in Kitas: Bis zu 41.761 € pro Jahr und Einrichtung können Träger für Hauswirtschaft, Verwaltung und Assistenzkräfte abrufen. Wie die zweistufige Platzstaffel funktioniert, welche Mindestarbeitszeiten vorgeschrieben sind und wie Sie Ihren Förderbetrag berechnen, erfahren Sie hier.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Praxisbeitrag dient der unverbindlichen mathematischen Information und Erläuterung der Berechnungsgrundlagen nach bayerischem Landesrecht (BayKiBiG ab 01.01.2027). Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder amtliche Fachberatung dar und begründet keine Förderzusage oder Garantie. Verbindlich für Förderansprüche und Personalvorgaben sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen, Ihr förmlicher Antrag in KiBiG.web und der Bescheid der zuständigen Bewilligungsbehörde. Es gelten unsere Nutzungsbedingungen.
Zweck der Teamkräftepauschale
Im Kita-Alltag verbringt pädagogisches Personal viel Zeit mit Aufgaben abseits der Bildung und Erziehung: Essensausgabe, Küchenhygiene, Materialeinkauf oder Telefondienst. Mit der Teamkräftepauschale nach Art. 22 BayKiBiG und § 22 AVBayKiBiG ab 1. Januar 2027 stellt der Freistaat Bayern eine dauerhafte Platzfinanzierung bereit.
Träger erhalten verlässliche Mittel, um Fachkräfte von fachfremden Arbeiten zu entlasten und mehr Zeit für die Kinder zu gewinnen.
Die zweistufige Berechnungsformel nach Platzzahl
Die Höhe richtet sich nach den betriebserlaubten Plätzen der Einrichtung (gedeckelt auf 150 Plätze):
Stufe 2 (Plätze 51 bis 150): Zusätzliche Plätze × 167,61 € pro Jahr
Deckelung: Höchstens 150 Plätze förderfähig
- Bis 50 Plätze: Erhält glatt 500 € pro Platz (bei 50 Plätzen: 25.000 €/Jahr).
- Einrichtung mit 100 Plätzen: 25.000 € (Sockel) + 50 × 167,61 € (8.380,50 €) = 33.380,50 €/Jahr.
- Kita ab 150 Plätzen: Erreicht die Höchstförderung von 41.761,00 € pro Jahr.
Fördervoraussetzungen: Wer zählt und wie viele Stunden?
- Tatsächliche Beschäftigung: In der Kita muss mindestens eine Teamkraft in Hauswirtschaft, Verwaltung, Reinigung oder Assistenz angestellt sein.
- Stundenstaffelung ab 50 Plätzen:
- Bis 50 Plätze: Es genügt eine angestellte Teamkraft (auch Teilzeit).
- 51 bis 100 Plätze: Mindestens 25 Wochenstunden Teamkraft-Arbeitszeit erforderlich. Bei weniger Stunden wird auf maximal 50 Plätze gedeckelt.
- 101 bis 150 Plätze: Mindestens 35 Wochenstunden Arbeitszeit nötig. Bei 25 bis 34 Stunden erfolgt Deckelung auf 100 Plätze.
Beispielrechnung für 3 Kita-Größen
| Einrichtungstyp | Plätze | Sockel (bis 50) | Staffel (51–150) | Pauschale / Jahr | Monatlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Kinderkrippe (Klein) | 24 | 24 × 500 € = 12.000 € | 0,00 € | 12.000,00 € | 1.000,00 € |
| Kindergarten (3 Gruppen) | 75 | 50 × 500 € = 25.000 € | 25 × 167,61 € = 4.190,25 € | 29.190,25 € | 2.432,52 € |
| Kita-Haus (Krippe + Kiga) | 120 | 50 × 500 € = 25.000 € | 70 × 167,61 € = 11.732,70 € | 36.732,70 € | 3.061,06 € |
Finanzielle Einordnung: Ein monatlicher Zuschuss von 2.432 € bei 75 Plätzen finanziert eine 25-Stunden-Hauswirtschafts- oder Verwaltungskraft bereits weitgehend.
Wichtige Abgrenzung: Die Teamkräftepauschale hängt nicht von Buchungszeiten ab, sondern rein von den Plätzen. Sie fließt additiv zur Basiswert-Förderung und zum Qualitätsbonus direkt über die Gemeinde.
Einsatzbereiche rechtssicher regeln
- Hauswirtschaft & Küche: Mahlzeiten, Hygiene, Spül- und Reinigungsarbeiten, Wäsche.
- Verwaltung & Empfang: Telefondienst, Kita-App, Dokumentenablage, Listenpflege.
- Alltagsassistenz: Vorbereitung von Material, Begleitung bei Ausflügen, Gartenpflege.
Häufige Fragen (FAQ) zur Teamkräftepauschale
Wer gilt als Teamkraft im BayKiBiG?
Als Teamkräfte zählen Personen, die das pädagogische Personal entlasten: z. B. Hauswirtschaftskräfte, Küchenpersonal, Verwaltungskräfte oder Alltagshelfer.
Wie berechnet sich die Teamkräftepauschale?
Für die ersten 50 Plätze erhalten Kitas 500,00 € je Platz und Jahr (maximal 25.000 €). Für Plätze 51 bis 150 gibt es weitere 167,61 € je Platz (maximal 16.761 €). Höchstförderung: 41.761 €.
Muss eine Mindestanzahl an Arbeitsstunden geleistet werden?
Bis 50 Plätze genügt die Anstellung einer Teamkraft. Ab 51 Plätzen fordert das Gesetz mindestens 25 Wochenstunden Teamkraft-Einsatz, ab 101 Plätzen mindestens 35 Wochenstunden.
Zählen Teamkräfte zum Anstellungsschlüssel?
Nein. Teamkräfte wirken sich nicht auf den pädagogischen Schlüssel (1 : 11,0) aus, schaffen jedoch Freiräume für die Fachkräfte.
Amtliche Quellen & Rechtsgrundlagen
- Art. 22 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG n.F., Teamkräftepauschale).
- § 22 Verordnung zur Ausführung des BayKiBiG (AVBayKiBiG).
- Bayerisches Ministerialblatt vom 14. Oktober 2026 (BayMBl. 2026 Nr. 433).
- Landtagsdrucksache 19/2340 zur Reform des BayKiBiG.
Häufige Fragen
Wer gilt als Teamkraft im BayKiBiG?
Als Teamkräfte zählen Personen, die das pädagogische Personal entlasten: z. B. Hauswirtschaftskräfte, Küchenpersonal, Verwaltungskräfte oder Alltagshelfer.
Wie berechnet sich die Teamkräftepauschale?
Für die ersten 50 Plätze erhalten Kitas 500,00 € je Platz und Jahr (maximal 25.000 €). Für Plätze 51 bis 150 gibt es weitere 167,61 € je Platz (maximal 16.761 €). Höchstförderung: 41.761 €.
Muss eine Mindestanzahl an Arbeitsstunden geleistet werden?
Bis 50 Plätze genügt die Anstellung einer Teamkraft. Ab 51 Plätzen fordert das Gesetz mindestens 25 Wochenstunden Teamkraft-Einsatz, ab 101 Plätzen mindestens 35 Wochenstunden.
Zählen Teamkräfte zum Anstellungsschlüssel?
Nein. Teamkräfte wirken sich nicht auf den pädagogischen Schlüssel (1 : 11,0) aus, schaffen jedoch Freiräume für die Fachkräfte.
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