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Gewichtungs- und Buchungszeitfaktoren im BayKiBiG: Berechnung und Tabellen

Jeder Förder-Euro und jede vorgeschriebene Personalstunde im bayerischen BayKiBiG beruht auf zwei Faktoren: dem Gewichtungsfaktor (GF) für das Kind und dem Buchungszeitfaktor (BZF) für die Betreuungsdauer. In diesem Praxisleitfaden finden Sie alle amtlichen Multiplikatoren im Überblick, verständlich erklärt anhand des Vorrangprinzips, der U3-Regelung und der Auswirkung auf den Anstellungsschlüssel.

Stand: 21. Oktober 2026 · Rechtsstand: BayKiBiG ab 01.01.2027 · Autor: Dominik Schomecker, Software-Entwickler und Kita-Träger aus Regensburg (gemeinsam mit Lebenspartnerin Ramona Köck Träger der Kinderkrippen Goldschatz und Polarstern)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Praxisbeitrag dient der unverbindlichen mathematischen Information und Erläuterung der Berechnungsgrundlagen nach bayerischem Landesrecht (BayKiBiG ab 01.01.2027). Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder amtliche Fachberatung dar und begründet keine Förderzusage oder Garantie. Verbindlich für Förderansprüche und Personalvorgaben sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen, Ihr förmlicher Antrag in KiBiG.web und der Bescheid der zuständigen Bewilligungsbehörde. Es gelten unsere Nutzungsbedingungen.

Die Rechenlogik des BayKiBiG: Wie Fördereinheiten entstehen

Das bayerische Fördersystem berechnet die Betriebskostenförderung passgenau für jedes einzelne Kind anhand zweier Komponenten:

Buchungswertstunden (BWS) = Kind × Gewichtungsfaktor (GF) × Buchungszeitfaktor (BZF)

Die Summe aller Buchungswertstunden bildet die Abrechnungsbasis für den Basiswert 2027 und den Qualitätsbonus 2027. Gleichzeitig bestimmen diese Faktoren den Personalbedarf für den Anstellungsschlüssel.

1. Die amtlichen Gewichtungsfaktoren (Art. 21 BayKiBiG)

Der Gewichtungsfaktor spiegelt den Betreuungsaufwand wider:

Kategorie Faktor (GF) Gesetzliche Definition
Kinder unter drei Jahren (U3 / Krippe) 2,0 Vom Eintritt bis zum Monatsende nach dem 3. Geburtstag.
Kindergartenkinder (Regelbetreuung) 1,0 Vom 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt.
Schulkinder (Hort / Ganztag) 1,2 Ab Beginn der Schulpflicht in Horten oder Kitas.
Kinder mit Migrationshintergrund 1,3 Ausländische Herkunft beider Eltern, nichtdeutschsprachige Familie.
Kinder mit Behinderung (I-Kinder) 4,5 Wesentliche oder drohende Behinderung nach § 99 SGB IX mit Bescheid.

Das gesetzliche Vorrangprinzip (Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG)

Treffen bei einem Kind mehrere Merkmale zusammen, gilt ausnahmslos der höchste Einzelfaktor:

2. Die Buchungszeitfaktoren nach § 20 AVBayKiBiG

Der Buchungszeitfaktor stuft die vereinbarte tägliche Buchungszeit (5-Tage-Woche) ein:

Tägliche Buchungszeit Wöchentlich Faktor (BZF) Tagesstunden (BZF × 4)
> 1 bis einschließlich 2 Std. > 5–10 Std. 0,50 2,0 Std. (nur Krippe, Hort, I-Kind)
> 2 bis einschließlich 3 Std. > 10–15 Std. 0,75 3,0 Std. (nur Krippe, Hort, I-Kind)
> 3 bis einschließlich 4 Std. > 15–20 Std. 1,00 4,0 Std. (Mindestbuchung Kiga)
> 4 bis einschließlich 5 Std. > 20–25 Std. 1,25 5,0 Std.
> 5 bis einschließlich 6 Std. > 25–30 Std. 1,50 6,0 Std.
> 6 bis einschließlich 7 Std. > 30–35 Std. 1,75 7,0 Std.
> 7 bis einschließlich 8 Std. > 35–40 Std. 2,00 8,0 Std.
> 8 bis einschließlich 9 Std. > 40–45 Std. 2,25 9,0 Std.
Über 9 Stunden täglich > 45 Std. 2,50 10,0 Std. (Höchststufe)

Mindestbuchung im Kindergarten: Für Regelkinder gilt eine Mindestbuchung von mehr als 3 bis 4 Stunden (BZF 1,00). Buchungszeiten unter 4 Stunden sind nur für U3, Schulkinder oder I-Kinder zulässig.

BWS für Förderung vs. Stunden für Personal

Praxisbeispiel: Gruppe mit 15 Kindern

Kind-Kategorie Buchungszeit GF BZF BWS Betreuungsstunden / Woche
3 × Krippenkind (U3) > 6 bis 7 Std. 2,0 1,75 10,50 BWS 210,0 Std.
8 × Regelkind (Kiga) > 5 bis 6 Std. 1,0 1,50 12,00 BWS 240,0 Std.
3 × Migrationskind > 6 bis 7 Std. 1,3 1,75 6,83 BWS 136,5 Std.
1 × Integrationskind > 5 bis 6 Std. 4,5 1,50 6,75 BWS 135,0 Std.
Gesamt (15 Kinder) — — — 36,08 BWS 721,5 Std. / Woche

Ergebnis: Diese Gruppe erzeugt 36,08 BWS. Für den Anstellungsschlüssel von 1 : 11,0 müssen mindestens `721,5 ÷ 11 =` 65,59 Personalstunden pro Woche (ca. 1,68 Stellen) nachgewiesen werden.

Sonderregel bei I-Kindern: Für die Fachkraftquote nach § 17 Abs. 2 AVBayKiBiG fließt das Kind nur mit seinem regulären Altersfaktor (1,0 oder 2,0) ein, damit die Quote durch Inklusion nicht rechnerisch verzerrt wird.

Häufige Fragen (FAQ) zu den Faktoren

Dürfen mehrere Gewichtungsfaktoren addiert werden?

Nein. Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG gilt das Vorrangprinzip: Es wird immer der jeweils höchste zutreffende Faktor angesetzt (z. B. Krippe mit Migration gilt GF 2,0; bei wesentlicher Behinderung gilt GF 4,5).

Welcher Buchungszeitfaktor gilt bei 6,5 Stunden Buchung?

Eine Buchungszeit von 6,5 Stunden täglich fällt in die Kategorie ‚mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden‘. Der Faktor beträgt 1,75.

Ab wann verliert ein Kind den U3-Faktor 2,0?

Mit Vollendung des dritten Lebensjahres wechselt das Kind zum Folgemonat automatisch in die Kategorie Kindergarten (GF 1,0), sofern keine Behinderung vorliegt.

Wie hängen Buchungszeitfaktor und Personalschlüssel zusammen?

Für den Anstellungsschlüssel nach § 17 AVBayKiBiG entspricht eine Einheit des BZF genau 4 täglichen Betreuungsstunden (BZF 1,50 = 6 Stunden täglich = 30 Wochenstunden).

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Amtliche Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Dürfen mehrere Gewichtungsfaktoren addiert werden?

Nein. Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG gilt das Vorrangprinzip: Es wird immer der jeweils höchste zutreffende Faktor angesetzt (z. B. Krippe mit Migration gilt GF 2,0; bei wesentlicher Behinderung gilt GF 4,5).

Welcher Buchungszeitfaktor gilt bei 6,5 Stunden Buchung?

Eine Buchungszeit von 6,5 Stunden täglich fällt in die Kategorie ‚mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden‘. Der Faktor beträgt 1,75.

Ab wann verliert ein Kind den U3-Faktor 2,0?

Mit Vollendung des dritten Lebensjahres wechselt das Kind zum Folgemonat automatisch in die Kategorie Kindergarten (GF 1,0), sofern keine Behinderung vorliegt.

Wie hängen Buchungszeitfaktor und Personalschlüssel zusammen?

Für den Anstellungsschlüssel nach § 17 AVBayKiBiG entspricht eine Einheit des BZF genau 4 täglichen Betreuungsstunden (BZF 1,50 = 6 Stunden täglich = 30 Wochenstunden).

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